Zählt Escort somit zu Prostitution?
01.02.2025
Zählt Escort somit zu Prostitution?
01.02.2025


Die Branche bevorzugt mittlerweile den Begriff Sexarbeit, da Prostitution sehr negativ besetzt ist, grade auch durch begriffliche Nähe zur Zwangsprostitution. Das Synonym Sexarbeit soll verdeutlichen, dass es sich um eine legale und freiwillig ausgeführte Arbeit handelt. In den die Branche betreffenden Gesetzen wird allerdings weiterhin von Prostitution gesprochen.
Laut Gesetz zählt Escort zur Prostitution, welche in Deutschland eine legale Tätigkeit ist und angemeldet und versteuert werden muss. Eine Escort-Dame ist immer auch Sexarbeiterin und Prostituierte. Auch wenn zum Escort sexuelle Dienstleistungen gehören, können sexuelle Dienstleistungen nicht grundsätzlich garantiert und schon gar nicht erzwungen werden.
Die Branche bevorzugt den Begriff Sexarbeit, da Prostitution sehr negativ aufgefasst wird, besonders durch die begriffliche Nähe zur Zwangsprostitution. Das Synonym Sexarbeit soll verdeutlichen, dass es sich um eine legale und freiwillig ausgeführte Arbeit handelt. In österreichischen Gesetzen und Verordnungen wird allerdings weiterhin überwiegend von Prostitution gesprochen.
In Österreich zählt Escort rechtlich zur Prostitution, welche grundsätzlich legal ist, jedoch je nach Bundesland unterschiedlichen Regulierungen unterliegt. Eine Escort-Dame ist demnach rechtlich als Sexarbeiterin bzw. Prostituierte einzuordnen. Auch wenn zum Escort sexuelle Dienstleistungen gehören können, können diese nicht grundsätzlich garantiert und keinesfalls erzwungen werden.
Rechtliche Grundlagen in Österreich
In Österreich fällt die Regelung von Prostitution und damit auch Escort-Diensten unter die Kompetenz der Bundesländer. Dies führt zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Bestimmungen:
· In Wien gilt das Wiener Prostitutionsgesetz, das Anmeldepflicht und erlaubte Zonen regelt
· In Niederösterreich findet das NÖ Prostitutionsgesetz Anwendung
· Die Steiermärkische Prostitutionsverordnung gilt in der Steiermark
Grundsätzlich müssen sich Sexarbeiter*innen behördlich registrieren lassen und regelmäßige Gesundheitskontrollen durchführen lassen. Dies wird durch das Geschlechtskrankheitengesetz auf Bundesebene geregelt.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik Österreich zeigt, dass Escort-Dienste seltener mit Straftatbeständen in Verbindung gebracht werden als andere Bereiche der Sexarbeit.
Unterschiede zwischen klassischer Prostitution und Escort in Österreich
Der österreichische Kontext weist einige Besonderheiten im Hinblick auf die Unterscheidung zwischen Escort und anderen Formen der Sexarbeit auf:
· Begleitung: Escort-Dienstleisterinnen begleiten ihre Kundinnen zu gesellschaftlichen Anlässen, etwa in der Wiener Ballsaison, zu Geschäftsessen oder in die bekannte Alpenregion
· Zeitliche Komponente: Escort-Buchungen sind oft auf mehrstündige Treffen oder sogar mehrtägige Begleitungen ausgelegt
· Preisstruktur: Die Vergütung liegt deutlich über dem österreichischen Durchschnitt für klassische sexuelle Dienstleistungen
· Steuerliche Einordnung: Laut Bundesministerium für Finanzen fallen Escort-Dienste unter die Einkommenssteuer- und Umsatzsteuerpflicht
Die LEFÖ - Beratung, Bildung und Begleitung für Migrantinnen, eine wichtige Beratungsstelle in Österreich, betont die fließenden Übergänge zwischen unterschiedlichen Formen der Sexarbeit.
Gesellschaftliche Wahrnehmung und Stigmatisierung in Österreich
Die österreichische Gesellschaft zeigt eine ambivalente Haltung gegenüber Sexarbeit. Laut Umfragen des Market Instituts befürwortet die Mehrheit der Österreicher*innen zwar die Legalität von Sexarbeit, es besteht jedoch weiterhin ein erhebliches Stigma.
Die Organisation SXA-Info (Sexarbeiterinnen-Information) engagiert sich für die Rechte von Sexarbeiterinnen in Österreich und gegen deren Diskriminierung. Sie betont, dass die Unterscheidung zwischen "Escort" und "Prostitution" oft dazu dient, sozialer Stigmatisierung zu entgehen, obwohl rechtlich kein Unterschied besteht.
Das Sophie Beratungszentrum in Wien bietet spezialisierte Unterstützung für Menschen in der Sexarbeit und dokumentiert regelmäßig Fälle von Diskriminierung.
Steuerpflicht und Anmeldung in Österreich
Sexarbeiterinnen, einschließlich Escort-Dienstleisterinnen, unterliegen in Österreich:
· Der Einkommenssteuerpflicht
· Der Umsatzsteuerpflicht (ab einem Jahresumsatz von 35.000 Euro)
· Der Anmeldung als Neue Selbständige bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
· Der behördlichen Registrierungspflicht (je nach Bundesland)
· Der Pflicht zur regelmäßigen Gesundheitsuntersuchung
Die Wirtschaftskammer Österreich bietet Informationen zur korrekten steuerlichen Anmeldung für Selbständige in der Sexarbeit.
Gesundheit und Sicherheit
In Österreich ist die regelmäßige Gesundheitsuntersuchung für Sexarbeiter*innen verpflichtend. Das Österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz reguliert die Gesundheitskontrollen.
Der Verein PiA - Information und Beratung für Sexarbeiter*innen in Salzburg und die AIDS-Hilfe Österreich bieten umfassende Gesundheitsberatung für Sexarbeiter*innen an.
Eine Studie der Medizinischen Universität Wien zeigte, dass Escort-Dienstleister*innen im Vergleich zu anderen Bereichen der Sexarbeit überdurchschnittlich häufig Gesundheitsvorsorge in Anspruch nehmen.
Regionale Unterschiede in Österreich
Die föderale Struktur Österreichs führt zu deutlichen regionalen Unterschieden:
· Wien: Liberalste Regelungen mit ausgewiesenen Zonen für Straßenprostitution
· Tirol und Vorarlberg: Strikte Regelungen mit Bordellpflicht
· Salzburg: Verbot der Straßenprostitution, aber liberale Handhabung von Escort-Diensten
· Kärnten: Relativ strenge Bestimmungen für die Anmeldung von Sexarbeit
Internationaler Vergleich mit Fokus auf den deutschsprachigen Raum
Im Vergleich zu seinen Nachbarländern zeigt Österreich einige Besonderheiten:
· Deutschland: Seit 2017 gilt das Prostituiertenschutzgesetz mit bundesweit einheitlichen Regelungen
· Schweiz: Sexarbeit ist legal, wird aber kantonal unterschiedlich geregelt
· Liechtenstein: Verbot der Prostitution
· Ungarn: Legale Sexarbeit mit Registrierungspflicht
· Italien: Prostitution ist legal, aber Bordelle sind verboten
Die Europäische Union hat keine einheitliche Regelung zur Sexarbeit, was zu grenzüberschreitenden Herausforderungen führt, besonders in Grenzregionen Österreichs.
Die rechtliche Gleichstellung von Escort mit anderen Formen der Sexarbeit bedeutet jedoch nicht, dass es keine Unterschiede in der praktischen Ausübung gibt. Escort-Dienste umfassen oft ein breiteres Spektrum an Leistungen und werden gesellschaftlich teilweise anders wahrgenommen, obwohl sie rechtlich unter denselben Rahmen fallen.
Die Branche bevorzugt mittlerweile den Begriff Sexarbeit, da Prostitution sehr negativ besetzt ist, grade auch durch begriffliche Nähe zur Zwangsprostitution. Das Synonym Sexarbeit soll verdeutlichen, dass es sich um eine legale und freiwillig ausgeführte Arbeit handelt. In den die Branche betreffenden Gesetzen wird allerdings weiterhin von Prostitution gesprochen.
Laut Gesetz zählt Escort zur Prostitution, welche in Deutschland eine legale Tätigkeit ist und angemeldet und versteuert werden muss. Eine Escort-Dame ist immer auch Sexarbeiterin und Prostituierte. Auch wenn zum Escort sexuelle Dienstleistungen gehören, können sexuelle Dienstleistungen nicht grundsätzlich garantiert und schon gar nicht erzwungen werden.
Die Branche bevorzugt den Begriff Sexarbeit, da Prostitution sehr negativ aufgefasst wird, besonders durch die begriffliche Nähe zur Zwangsprostitution. Das Synonym Sexarbeit soll verdeutlichen, dass es sich um eine legale und freiwillig ausgeführte Arbeit handelt. In österreichischen Gesetzen und Verordnungen wird allerdings weiterhin überwiegend von Prostitution gesprochen.
In Österreich zählt Escort rechtlich zur Prostitution, welche grundsätzlich legal ist, jedoch je nach Bundesland unterschiedlichen Regulierungen unterliegt. Eine Escort-Dame ist demnach rechtlich als Sexarbeiterin bzw. Prostituierte einzuordnen. Auch wenn zum Escort sexuelle Dienstleistungen gehören können, können diese nicht grundsätzlich garantiert und keinesfalls erzwungen werden.
Rechtliche Grundlagen in Österreich
In Österreich fällt die Regelung von Prostitution und damit auch Escort-Diensten unter die Kompetenz der Bundesländer. Dies führt zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Bestimmungen:
· In Wien gilt das Wiener Prostitutionsgesetz, das Anmeldepflicht und erlaubte Zonen regelt
· In Niederösterreich findet das NÖ Prostitutionsgesetz Anwendung
· Die Steiermärkische Prostitutionsverordnung gilt in der Steiermark
Grundsätzlich müssen sich Sexarbeiter*innen behördlich registrieren lassen und regelmäßige Gesundheitskontrollen durchführen lassen. Dies wird durch das Geschlechtskrankheitengesetz auf Bundesebene geregelt.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik Österreich zeigt, dass Escort-Dienste seltener mit Straftatbeständen in Verbindung gebracht werden als andere Bereiche der Sexarbeit.
Unterschiede zwischen klassischer Prostitution und Escort in Österreich
Der österreichische Kontext weist einige Besonderheiten im Hinblick auf die Unterscheidung zwischen Escort und anderen Formen der Sexarbeit auf:
· Begleitung: Escort-Dienstleisterinnen begleiten ihre Kundinnen zu gesellschaftlichen Anlässen, etwa in der Wiener Ballsaison, zu Geschäftsessen oder in die bekannte Alpenregion
· Zeitliche Komponente: Escort-Buchungen sind oft auf mehrstündige Treffen oder sogar mehrtägige Begleitungen ausgelegt
· Preisstruktur: Die Vergütung liegt deutlich über dem österreichischen Durchschnitt für klassische sexuelle Dienstleistungen
· Steuerliche Einordnung: Laut Bundesministerium für Finanzen fallen Escort-Dienste unter die Einkommenssteuer- und Umsatzsteuerpflicht
Die LEFÖ - Beratung, Bildung und Begleitung für Migrantinnen, eine wichtige Beratungsstelle in Österreich, betont die fließenden Übergänge zwischen unterschiedlichen Formen der Sexarbeit.
Gesellschaftliche Wahrnehmung und Stigmatisierung in Österreich
Die österreichische Gesellschaft zeigt eine ambivalente Haltung gegenüber Sexarbeit. Laut Umfragen des Market Instituts befürwortet die Mehrheit der Österreicher*innen zwar die Legalität von Sexarbeit, es besteht jedoch weiterhin ein erhebliches Stigma.
Die Organisation SXA-Info (Sexarbeiterinnen-Information) engagiert sich für die Rechte von Sexarbeiterinnen in Österreich und gegen deren Diskriminierung. Sie betont, dass die Unterscheidung zwischen "Escort" und "Prostitution" oft dazu dient, sozialer Stigmatisierung zu entgehen, obwohl rechtlich kein Unterschied besteht.
Das Sophie Beratungszentrum in Wien bietet spezialisierte Unterstützung für Menschen in der Sexarbeit und dokumentiert regelmäßig Fälle von Diskriminierung.
Steuerpflicht und Anmeldung in Österreich
Sexarbeiterinnen, einschließlich Escort-Dienstleisterinnen, unterliegen in Österreich:
· Der Einkommenssteuerpflicht
· Der Umsatzsteuerpflicht (ab einem Jahresumsatz von 35.000 Euro)
· Der Anmeldung als Neue Selbständige bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
· Der behördlichen Registrierungspflicht (je nach Bundesland)
· Der Pflicht zur regelmäßigen Gesundheitsuntersuchung
Die Wirtschaftskammer Österreich bietet Informationen zur korrekten steuerlichen Anmeldung für Selbständige in der Sexarbeit.
Gesundheit und Sicherheit
In Österreich ist die regelmäßige Gesundheitsuntersuchung für Sexarbeiter*innen verpflichtend. Das Österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz reguliert die Gesundheitskontrollen.
Der Verein PiA - Information und Beratung für Sexarbeiter*innen in Salzburg und die AIDS-Hilfe Österreich bieten umfassende Gesundheitsberatung für Sexarbeiter*innen an.
Eine Studie der Medizinischen Universität Wien zeigte, dass Escort-Dienstleister*innen im Vergleich zu anderen Bereichen der Sexarbeit überdurchschnittlich häufig Gesundheitsvorsorge in Anspruch nehmen.
Regionale Unterschiede in Österreich
Die föderale Struktur Österreichs führt zu deutlichen regionalen Unterschieden:
· Wien: Liberalste Regelungen mit ausgewiesenen Zonen für Straßenprostitution
· Tirol und Vorarlberg: Strikte Regelungen mit Bordellpflicht
· Salzburg: Verbot der Straßenprostitution, aber liberale Handhabung von Escort-Diensten
· Kärnten: Relativ strenge Bestimmungen für die Anmeldung von Sexarbeit
Internationaler Vergleich mit Fokus auf den deutschsprachigen Raum
Im Vergleich zu seinen Nachbarländern zeigt Österreich einige Besonderheiten:
· Deutschland: Seit 2017 gilt das Prostituiertenschutzgesetz mit bundesweit einheitlichen Regelungen
· Schweiz: Sexarbeit ist legal, wird aber kantonal unterschiedlich geregelt
· Liechtenstein: Verbot der Prostitution
· Ungarn: Legale Sexarbeit mit Registrierungspflicht
· Italien: Prostitution ist legal, aber Bordelle sind verboten
Die Europäische Union hat keine einheitliche Regelung zur Sexarbeit, was zu grenzüberschreitenden Herausforderungen führt, besonders in Grenzregionen Österreichs.
Die rechtliche Gleichstellung von Escort mit anderen Formen der Sexarbeit bedeutet jedoch nicht, dass es keine Unterschiede in der praktischen Ausübung gibt. Escort-Dienste umfassen oft ein breiteres Spektrum an Leistungen und werden gesellschaftlich teilweise anders wahrgenommen, obwohl sie rechtlich unter denselben Rahmen fallen.
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